Herzlich willkommen zu einem Streifzug in die faszinierende Welt der Farben, Stimmungen und magischen Momente der Natur

Der Grasfrosch  

(Rana temporaria)

 Der Grasfrosch ist eine unserer häufigsten Amphibienarten und kann eine Größe

von 11 cm erreichen. Die Oberseite ist gelb-, rot- bis schwarzbraun. Häufig besitzen die Tiere größere Flecken, welche mitunter die  Grundfarbe fast verdecken können. Das Trommelfell ist auffallend dunkelbraun und fast so groß wie das Auge. Der Grasfrosch besiedelt große Teile Europas.  In Deutschland ist er von der Nord- und Ostseeküste bis in die Alpen geschlossen verbreitet.

 

 

 

 Er besiedelt ein breites Spektrum stehender und fließender Gewässer. Vor allem dauerhaft stehende Gewässer wie kleine Teiche und Weiher werden dabei bevorzugt besiedelt.   

Hier laichen die Grasfrösche ab und können auch am Gewässergrund überwintern. Als Landlebens-räume werden Gebüsche, Gewässerufer, Wälder, Gärten, Parks sowie Moore besiedelt.

Wir haben das Glück, dass sehr viele Grasfrösche bei uns im Garten leben

und in unserem Teich laichen.

 Auch dieses Jahr haben die Frösche wieder "dicke" Laichballen hinterlassen. Mittlerweile tummeln sich schon tausende kleine Kaulquappen am seichten Ufer und´wärmen sich an sonnigen Stellen im Wasser. Typisch für den Grasfrosch sind die großen Laichballen,  welche aus 700 bis 4.500 Eiern bestehen können und  in vegetationsreichen Flachwasserbereichen abgesetzt werden. Das Laichgeschehen konzentriert sich im zeitigen Frühjahr häufig auf bestimmte Gewässerbereichen, so dass Laichballenansammlungen von mehreren Quadratmetern Größe entstehen können.   

 Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Gewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften gefährden die Bestände des Grasfrosches. Insbesondere während den Wanderungen, etwa vom Winterquartier zum Laichgewässer, erfahren diese und andere Amphibien häufig Verluste durch den Straßenverkehr.

"Besonders geschützt"

nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung.

Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.